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Deine Kirche. Deine Wahl. Deine StimmeGemeindevertretungswahl 2023

Was für eine große Chance für alle Evangelischen! Wir können und dürfen mitbestimmen. Was uns in unseren Gemeinden auszeichnet ist die Vielfalt aller Menschen, die sich hier versammeln und ihre unterschiedlichen Perspektiven, Lebenswelten und Erfahrungen miteinbringen. Durch unterschiedliche Blickwinkel können so viele Dinge in den Pfarrgemeinden beleuchtet werden.

Menschen mit ihren vielen Fähigkeiten und Ideen eröffnen neue Entwicklungsmöglichkeiten für eine Kirche heute und in der Zukunft. Welche Möglichkeiten tun sich da auf! Dinge, an die man zuerst gar nicht gedacht hat, werden eingebracht. Aus Visionen und Träumen wird Realität.                                                                                                              

Auch ihre Meinung ist gefragt! In zahlreichen Gremien und Arbeitsgruppen können Möglichkeiten erarbeitet werden, wie ihre Gemeinde zu einem lebendigen Ort für viele werden kann. Unsere Gemeinde lebt von den Blickwinkeln, die gerade Sie einbringen können, damit wir als Kirche ein lebendiger Ort des Miteinanders bleiben können.

Auch Sie können mitbestimmen – als Gemeindevertreterin /Gemeindevertreter:
Wählbar in die Gemeindevertretung sind alle evangelischen Gemeindeglieder die getauft, eigenberechtigt, für das Amt geeignet, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen und mit dem Kirchenbeitrag auf dem Laufenden sind.

Wenn Sie dabei sein wollen, bitte melden Sie sich:
in unserem Pfarramt, bei Pfarrer, Kurator, Lektoren,
oder einfach in einem unserer Gottesdienste vor Ort.

Funktionsbeschreibung

Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter werden durch die Mitglieder der Pfarrgemeinde gewählt. Die Amtsperiode beträgt sechs Jahre, wobei eine Wiederwahl möglich ist.

Unsere Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter tragen die Verantwortung für „innere und äußere Wohlfahrt“ unserer Gemeinde.

Ihre Hauptaufgaben sind:

  • die aktive Teilnahme an den Gemeindevertretungs-Sitzungen,
  • das Übernehmen der kollektiven Verantwortung als Mitglied der Gemeindevertretung,
  • die Mitgestaltung des Gemeindelebens bzw. Mitarbeit am Aufbau des geistlichen Lebens der Gemeinde (z.B. durch Übernahme von Kirchendiensten, Mitarbeit in Kleingruppen),
  • das Ausüben der Kontrollfunktion (Presbyterium und Pfarrer/in) durch Entgegennahme der Jahresberichte bzw. der Rechnungsabschlüsse sowie Budgetgenehmigung.

Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter

  • haben Interesse an der Evangelischen Kirche in Österreich und an unserer Gemeinde und ihren Aufgaben,
  • verfügen über theologisches Basiswissen,
  • zeigen Bereitschaft zur Identifikation mit christlichen Grundwerten in evangelischer Tradition,
  • bringen sich initiativ ins Pfarrgemeindeleben ein,
  • zeigen Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit und zum Mittragen der im Gremium getroffenen Entscheidungen,
  • und investieren einen den Aufgaben entsprechenden Zeitaufwand.

Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter handeln

  • in Verantwortung von der gesamten Pfarrgemeinde,
  • in Verantwortung für die gesamte Pfarrgemeinde,
  • in Zusammenarbeit mit Presbyterium und Mitarbeitenden.

Sie wählen das Presbyterium bzw. können selbst zur Presbyterin / zum Presbyter gewählt werden und wirken bei der PfarrerInnen-Wahl mit.

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