1. Darstellung von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen
In unserer Kommunikation nach innen und außen beruht die Darstellung von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen in Bild und Text auf den Werten von Respekt, Gleichheit und der Wahrung der persönlichen Würde.
Sie werden als Persönlichkeiten mit vielen Facetten und Potenzialen dargestellt und nicht auf eine hilflose Rolle oder andere Stereotype reduziert. Ihre Privatsphäre wird zu jeder Zeit respektiert und gewahrt.
Namen werden grundsätzlich nicht genannt, Hinweise auf Wohn- oder Aufenthaltsorte vermieden. Um das Wohl der*des Betroffenen nicht zu gefährden, werden Fallgeschichten so verändert, dass eine Identifikation nicht möglich ist. Ausnahmen davon dürfen nur in besonders begründeten Fällen erfolgen, wenn es im Interesse des einzelnen Kindes, des*der Jugendlichen oder schutzbedürftigen Erwachsenen ist, sowie das schriftliche Einverständnis der dargestellten Person(en) und gegebenenfalls des*der Obsorgeberechtigten eingeholt wird.
Wir sind uns der Gefahr der missbräuchlichen Verwendung von digital veröffentlichten Bildern bewusst und stellen Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene nur in angemessener Kleidung und Pose dar. Fotos in Bade- oder Sportbekleidung behandeln wir mit besonderer Sensibilität, für diese Fotos soll eine spezielle Erlaubnis eingeholt werden.
Vor der Erstellung von Medieninhalten werden Kinder, Jugendliche, ihre Obsorgeberechtigten sowie schutzbedürftige Erwachsene über den Zweck und die Nutzung informiert. Bei Berichten über einzelne Personen erfolgt eine intensive Aufklärung über Zweck und Nutzung der Medieninhalte.
2. Umgang mit Fotos und Videos
Fotos und Videos können nicht nur im digitalen Raum missbräuchlich verwendet werden, sondern auch zwischen Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Erwachsenen zum Nachteil der dargestellten Person eingesetzt werden.
Aus diesem Grund legen wir folgende Regeln zum Umgang mit Fotos und Social Media fest.
Wir zitieren sinngemäß aus dem Behelf „Nähe und Distanz am Jungscharlager“ der katholischen Diözese Linz :
- Für die Verwendung von Fotos, die im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit von Mitarbeitenden der Gemeinde gemacht werden, wird das schriftliche Einverständnis der Eltern eingeholt.
- (Für Homepage, Berichte in Gemeindezeitung, Kirchenfenster, Jugendkreis Instagram Kanal, WhatsApp-Status etc.)
- Ebenso werden die Kinder und Jugendlichen gefragt, ob Fotos von ihnen verwendet werden dürfen. Wenn ein Kind/Jugendlicher die Einwilligung verweigert, ist dies zu respektieren und einzuhalten.
- Fotos, die die Kinder untereinander machen, dürfen nicht ohne Einverständnis verschickt werden.
- Fotos werden sofort gelöscht, wenn der/die Fotografierte(n) es möchte(n).
- Ekelvideos, Gewaltvideos und Videos mit pornografischen Inhalten sind strengstens verboten!
- Mitarbeiter*innen verschicken untereinander keine Fotos der Kinder! Auch Mitarbeiter*innen müssen ihr Einverständnis geben, ob Fotos verwendet werden dürfen.
Jede Beschwerde über ungebührliche oder erniedrigende Bilddarstellung muss – gleich jeder anderen Form von Gewaltschutzverletzung – dokumentiert werden.
Da der Entstehungsprozess von Bildern von Dritten nicht nachvollzogen werden kann, sind eigene Bilder jenen von Agenturen vorzuziehen.
3. Umgang mit Social Media
Bei Kontakten über Soziale Medien gelten folgende Regeln:
Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende dürfen grundsätzlich mit Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen, die sich bei uns aufhalten, in den Sozialen Medien nicht befreundet sein bzw. dürfen sie ihnen nicht auf Plattformen folgen. Messengerdienste wie Signal oder WhatsApp dürfen nur zum Zweck des Informationsaustausches und zur Organisation z.B. in Freizeitgruppen genutzt werden.